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DIE REGIONALE ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT BETZDORF

Als Dienstleister und Partner ist die Regionale Entwicklungsgesellschaft (REG) zentraler Ansprechpartner für Unternehmen in allen den Standort betreffenden Fragen.

In unserem Netzwerk sind wir mit allen wichtigen Behörden, Einrichtungen und Akteuren in unserer Region verbunden und kennen die richtigen Ansprechpartner.

Unser strategisches Ziel ist die Positionierung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain als einen attraktiven Wirtschaftsstandort zwischen Westerwald und Siegerland. Wir möchten vor allem auf der Grundlage unserer digitalen Strategie Investoren auf uns neugierig machen und die bestehenden Unternehmen an unseren Standort binden. Dieses Ziel erreichen wir durch eine konsequente Kundenorientierung in der Wirtschaftsförderung.

Das traditionelle Kerngeschäft der REG sind die Bereiche Gewerbeflächenentwicklung und –vermarktung, Genehmigungsmanagement, Bestandsförderung, Immobilienservice sowie Standortmarketing.

GEMEINSAM FÜR EINE STARKE ZUKUNFT

Das Förderprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen im Kreis Altenkirchen, die geeignet sind, die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur zu verbessern und die Wirtschaftskraft zu stärken.

Gefördert werden:

  • Errichtung

    die Errichtung einer neuen Betriebsstätte

  • Erweiterung

    die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

  • Ausweitung

    die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte

  • Änderung

    die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

  • Übernahme

    sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Ziel ist es, Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern und darüber hinaus die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

Art und Höhe der Forderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses,
dessen Höhe beträgt für:

  • kleine Unternehmen bis zu 20% und
  • mittlere Unternehmen bis zu 10%

der förderfähigen Investitionskosten.

Gerne informieren wir Sie umfassend über das Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Antragstellung!

UNSERE PARTNER

Wir sind für Sie da!

Schreiben Sie uns.

Kontaktdaten

Regionale Entwicklungsgesellschaft
Betzdorf – AöR

Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon: +49 2741 291-120
info@reg-betzdorf.de

Kontaktformular