
19 Feb Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe können beantragt werden – Überblick und Infos zu aktuellen Corona-Hilfen
Veröffentlichung vom 15. Februar 2021
Der Förder-Dschungel im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen ist sehr komplex. Maßgeblich sind die Informationen auf folgender Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Seit dem 10.02.2021 kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Es handelt sich um steuerbare Zuschüsse zu Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021, die in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, gibt es eine spezielle Regelung für den Bezug zum Referenzmonat.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Umsatzrückgangs. Bei den Fixkosten werden nun auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) und z.B. auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops) einmalig bis zu 20.000 Euro berücksichtigt.
Anträge können nur über einen prüfenden Dritten/ SteuerberaterIn bis spätestens 31. August 2021 gestellt werden.
Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Die ersten Abschlagszahlungen sollen ab Mitte Februar erfolgen, die regulären Zahlungen dann im März.
Die Antragsteller können sowohl bei der Überbrückungshilfe III als auch bei der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung man die Überbrückungshilfe beantragt, je nachdem welches System für das Unternehmen das günstigste darstellt.
Informationen dazu finden Sie auch hier:
https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/recht/coronavirus/corona-ueberbrueckungshilfe-4821816
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/11/12/ueberbrueckungshilfe/
Die IHK Pfalz bietet Online-Seminare zu der Antragstellung der Überbrückungshilfe III (Fördervoraussetzungen, Richtlinien, mögliche Förderhöhen etc.) an. Termine und Infos finden Sie hier:
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die nur geringe Betriebskosten haben und deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich.
Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt laut Bundeswirtschaftsministeriums in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Antragsfrist ist der 31. August 2021.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
Novemberhilfe
Zudem ist unser Kenntnisstand (Stand: 16.02.2021), dass bislang zumindest die Novemberhilfen zu mindestens 90% ausgezahlt wurden. Falls Sie die Novemberhilfe beantragt haben, aber keine Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel – aufgrund der Fülle von Anträgen – keine Information von den zuständigen Behörden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet, bei der sich der/ die prüfende Dritte nach dem Stand der Dinge erkundigen kann:
Service-Hotline +49 30 – 530 199 322 (Achtung neue Telefonnummer)
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den meisten Hilfen um steuerbare Zuschüsse handelt.
Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Unternehmen die Hilfen noch nicht erhalten haben, hat der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft BVMW eine Umfrage gestartet. Mitmachen können kleine und mittelständische Unternehmen, die Überbrückungshilfe, November- / Dezemberhilfe oder KfW-Kredite beantragt haben.
Die Anliegen der betroffenen Unternehmen werden gesammelt und dann innerhalb weniger Tage an die regionalen zuständigen Bundestagsabgeordneten / öffentlichen Stellen weitergeleitet.
Hier geht es zur Umfrage: https://www.bvmw.de/coronahilfe-jetzt/